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Kundengeld-Sicherheit

Kundengeld-Sicherheit bei ESPRIT VILLAS Touristik

Seit November 1994 sind Reiseveranstalter in Deutschland gemäß § 651 k BGB verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters Leistungen ausfallen oder dem Reisenden zusätzliche Aufwendungen entstehen. Die Pflicht zur Kundengeldabsicherung gilt auch für Anzahlungen auf den Reisepreis. Die Insolvenzversicherung kommt somit im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters für die Rückzahlung der bereits geleisteten An- und Restzahlungen sowie für den Ersatz der Aufwendungen für die Kosten der Rückreise auf.

 Wer ist Reiseveranstalter?

Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist, wer mindestens zwei Einzelleistungen wie beispielsweise Unterkunft, Flug und Mietwagen zu einem

Gesamtpreis anbietet. Darüber hinaus kann bereits das Anbieten von Einzelleistungen als Veranstaltertätigkeit gewertet werden, wie etwa Ferienhäuser und Boots-Charter.

Esprit Villas ist entsprechend der deutschen Gesetzgebung versichert bei der:

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