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Allgemeine Geschäftsbedingungen ESPRIT VILLAS Touristik GmbH

Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen – telefonisch oder schriftlich – aufgegeben werden, erklären Sie (Mieter) sich ausdrücklich mit diesen Reisebedingungen einverstanden. Die Reisebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (Mieter) und der ESPRIT VILLAS Touristik GmbH.

1. Vertragsabschluss
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der ESPRIT VILLAS Touristik GmbH verbindlich den Abschluss eines Vertrages an. Dies kann über die ESPRIT VILLAS Touristik GmbH oder ein autorisiertes Reisebüro schriftlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt durch Sie stellvertretend für alle Mitreisenden, die in der Anmeldung aufgeführt sind. Erst durch die schriftliche Bestätigung durch die ESPRIT VILLAS Touristik GmbH wird der Vertrag verbindlich. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von ESPRIT VILLAS Touristik vor, an das ESPRIT VILLAS Touristik für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären. Andernfalls liegt kein Vertrag vor.

2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
Bei Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises zu leisten. Die Reiseunterlagen werden gegen Zahlung des restlichen Reisepreises, der spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig ist, ausgehändigt. Die Zahlung kann per Scheck oder Überweisung in Euro getätigt werden.

3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hieraus Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. ESPRIT VILLAS Touristik GmbH empfiehlt, Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen etc.) in schriftlicher Form festzuhalten.

4. Nebenkosten
Nebenkosten, wie Strom, Gas, Wasser und Endreinigung sind, wenn nicht anders vermerkt, bereits im Preis enthalten. Sollten Sie jedoch z. B. eine Heizung / Poolheizung in Anspruch nehmen, werden Ihnen die Kosten je nach Verbrauch vor Ort in Rechnung gestellt.

5. Leistungsänderungen
Kann die Reise infolge eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstandes, den ESPRIT VILLAS Touristik GmbH nicht zu vertreten hat, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist ESPRIT VILLAS Touristik GmbH berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar ist sowie den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt. ESPRIT VILLAS Touristik GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

6. Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der ESPRIT VILLAS Touristik GmbH. Die Erklärung durch einen eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat die ESPRIT VILLAS Touristik GmbH Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB.
Im Falle des Rücktritts kann ESPRIT VILLAS Touristik GmbH pauschalisierte Rücktrittsgebühren wie folgt verlangen:
bis 90 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises,
89 – 63 Tage vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises,
62 – 35 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises,
34 – 2 Tage vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises,
Bei einem späteren Rücktritt muss der gesamte Reisepreis berechnet werden.
Es bleibt dem Reisenden unbenommen, ESPRIT VILLAS Touristik GmbH nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ESPRIT VILLAS Touristik GmbH geforderte Pauschale.
Bei einem Objekt, dessen Preis von der Anzahl der Belegung abhängt, kann ein Rücktritt mit der Folge, dass obige Stornosätze Anwendung finden, nur insgesamt von allen Teilnehmern erfolgen. Tritt nur ein oder mehrere Teilnehmer zurück, so muss für diese Teilnehmer eine Stornogebühr in voller Höhe des Reisepreises pro Person berechnet werden.

6.1 Corona / Covid 19
Sollte wegen der Corona / Covid 19 – Pandemie ein Aufenthalt / Urlaub im gebuchten Ferienhaus nicht möglich sein, gelten für die meisten Häuser geänderte Regeln. Fragen Sie diese bitte für das jeweilige Objekt Ihrer Wahl bei uns an. Bei vielen Häusern ist eine Corona-bedingte Umbuchung oder Stornierung vor Anreise kostenlos oder gegen Zahlung einer ermäßigten Gebühr möglich.

7. Ersatzperson
Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro pro Person.

8. Rücktritt durch ESPRIT VILLAS TOURISTIK GMBH
Die ESPRIT VILLAS Touristik GmbH kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.
b) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

9. Haftung von ESPRIT VILLAS TOURISTIK GMBH

Die ESPRIT VILLAS Touristik GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Ferienhäuser und -wohnungen und die Richtigkeit der im Prospekt angegebenen Beschreibungen.

10. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von ESPRIT VILLAS Touristik GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden betreffen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die ESPRIT VILLAS Touristik GmbH für einen, dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11. Mitwirkungspflicht / Gewährleistung / Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht oder stellen Sie am Mietobjekt Mängel fest, so können Sie Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich diesbezüglich zunächst an den örtlichen Leistungsträger (Besitzer, Schlüsselhalter, Agentur usw.). Ist der örtliche Leistungsträger nicht erreichbar, bzw. sorgt er nicht für Abhilfe, so ist die Beanstandung unverzüglich an die ESPRIT VILLAS Touristik GmbH in Mettmann weiterzuleiten, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen.
Die Leistungsträger selbst haben weder die Funktion einer Reiseleitung noch sind sie Vertreter von der ESPRIT VILLAS Touristik GmbH, noch haben sie die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegenzunehmen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleitungen können Sie innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der ESPRIT VILLAS Touristik GmbH geltend machen, wobei wir dringend die Schriftform empfehlen.
Voraussetzung ist, dass die Reiseleistungen oder die von Ihnen angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, dass Sie den Mangel unverzüglich anzeigten und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgt ist. Wird die Reise durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass Sie bei der ESPRIT VILLAS Touristik GmbH mit angemessener Fristsetzung Abhilfe verlangt haben und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Mietzeit dem Vertrag nach enden sollte.

12. Buchungsänderungen
Sollten Sie eine Änderung der Buchung in Bezug auf Reisetermin, Unterkunft oder Reiseziel nach Vertragsabschluss bis zum 90. Tag vor Reiseantritt wünschen, wird Ihnen eine pauschale Gebühr von 100,00 Euro in Rechnung gestellt. Änderungswünsche innerhalb von 90 Tagen vor Reiseantritt können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Punkt 6 und gleichzeitiger Neuanmeldung getätigt werden, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist. Dies gilt nicht bei Änderungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

13. Kaution
Bei einigen wenigen Häusern wird bei Schlüsselübergabe eine Kaution in Form von Kreditkarte oder Bargeld verlangt. Die Höhe der Kaution beträgt in der Regel 250,00 Euro bis 1.500,00 Euro. Bei einigen Villen kann sie jedoch auch höher sein.

14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Mettmann für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

ESPRIT VILLAS Touristik GmbH
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