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Ausgewählte Urlaubsdomizile |
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Reisebedingungen |
| Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen - telefonisch oder schriftlich - aufgegeben werden, erklären Sie (Mieter) sich ausdrücklich mit diesen Reisebedingungen einverstanden. Die Reisebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (Mieter) und der ESPRIT VILLAS Touristik GmbH. Sie gelten ergänzend zu den § § 651 a ff (BGB). |
1. Vertragsabschluss |
| Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der ESPRIT VILLAS Touristik GmbH verbindlich den Abschluß eines Vertrages an. Dies kann über die ESPRIT VILLAS Touristik GmbH oder ein autorisiertes Reisebüro schriftlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt durch Sie stellvertretend für alle Mitreisenden, die in der Anmeldung aufgeführt sind. Erst durch die schriftliche Bestätigung durch die ESPRIT VILLAS Touristik GmbH wird der Vertrag verbindlich. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von ESPRIT VILLAS Touristik vor, an das ESPRIT VILLAS Touristik für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären. Andernfalls liegt kein Vertrag vor. |
2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen |
| Bei Abschluß des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises bei gleichzeitiger Aushändigung des Sicherungsscheines zu leisten. Die Reiseunterlagen werden gegen Zahlung des restlichen Reisepreises, der spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig ist ausgehändigt. Die Zahlung kann per Scheck oder Überweisung auch in Euro getätigt werden. |
3. Leistungen |
| Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hieraus Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. ESPRIT VILLAS Touristik GmbH empfiehlt, Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen etc.) in schriftlicher Form festzuhalten. |
4. Nebenkosten |
| Nebenkosten, wie Strom, Gas, Wasser und Endreinigung sind, wenn nicht anders vermerkt, bereits im Preis enthalten. Sollten Sie jedoch z. B. eine Heizung / Poolheizung in Anspruch nehmen, werden Ihnen die Kosten je nach Verbrauch vor Ort in Rechnung gestellt. |
5. Leistungs- und Preisänderungen |
| Leistungs- und Preisänderungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von ESPRIT VILLAS Touristik GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur möglich, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. ESPRIT VILLAS Touristik GmbH ist verplichtit, den Kunden über Leistungs- oder Preisänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird sie dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. |
6. Rücktritt |
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Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der ESPRIT VILLAS Touristik GmbH. Die Erklärung durch einen eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat die ESPRIT VILLAS Touristik GmbH Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB.
Im Falle des Rücktritts kann ESPRIT VILLAS Touristik GmbH pauschalisierte Rücktrittsgebühren wie folgt verlangen: bis 57 Tage vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises, 56 - 43 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises, 42 - 29 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises, 28 - 15 Tage vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises, 14 - 1 Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises, Bei einem späteren Rücktritt muß der gesamte Reisepreis berechnet werden. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, ESPRIT VILLAS Touristik GmbH nachzuweisen, daß ihr kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ESPRIT VILLAS Touristik GmbH geforderte Pauschale. Bei einem Objekt, dessen Preis von der Anzahl der Belegung abhängt, kann ein Rücktritt mit der Folge, daß obige Stornosätze Anwendung finden, nur insgesamt von allen Teilnehmern erfolgen. Tritt nur ein oder mehrere Teilnehmer zurück, so muß für diese Teilnehmer eine Stornogebühr in voller Höhe des Reisepreises pro Person berechnet werden. |
7. Ersatzperson |
| Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, daß statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro pro Person. |
8. Rücktritt durch ESPRIT VILLAS TOURISTIK GMBH |
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Die ESPRIT VILLAS Touristik GmbH kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag kündigen: a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. b) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Kündigt die ESPRIT VILLAS Touristik GmbH den Reisevertrag nach a), dann verfällt der Reisepreis. Tritt die ESPRIT VILLAS Touristik GmbH gemäß b) vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so werden Ihnen alle eingezahlten Beträge zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen. Kündigt die ESPRIT VILLAS Touristik GmbH den Vertrag gemäß b) nach Reisebeginn, so erhalten Sie vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen von der ESPRIT VILLAS Touristik GmbH entspricht. |
9. Haftung von ESPRIT VILLAS TOURISTIK GMBH |
| Die ESPRIT VILLAS Touristik GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Ferienhäuser und -wohnungen und die Richtigkeit der im Prospekt angegebenen Beschreibungen. |
10. Haftungsbeschränkung |
| Die Haftung von ESPRIT VILLAS Touristik GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden betreffen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die ESPRIT VILLAS Touristik GmbH für einen, dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. |
11. Mitwirkungspflicht / Gewährleistung / Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung |
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Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht oder stellen Sie am Mietobjekt Mängel fest, so können Sie Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich diesbezüglich zunächst an den örtlichen Leistungsträger (Besitzer, Schlüsselhalter, Agentur usw.). Ist der örtliche Leistungsträger nicht erreichbar, bzw. sorgt er nicht für Abhilfe, so ist die Beanstandung unverzüglich an unseren örtlichen Repräsentanten oder an die ESPRIT VILLAS Touristik GmbH in Mettmann weiterzuleiten, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen. Die Leistungsträger selbst haben weder die Funktion einer Reiseleitung noch sind sie Vertreter von der ESPRIT VILLAS Touristik GmbH, noch haben sie die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegenzunehmen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleitungen können Sie innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der ESPRIT VILLAS Touristik GmbH geltend machen, wobei wir dringend die Schriftform empfehlen. Voraussetzung ist, daß die Reiseleistungen oder die von Ihnen angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, daß Sie den Mangel unverzüglich anzeigten und daß eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgt ist. Wird die Reise durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel, daß Sie bei der ESPRIT VILLAS Touristik GmbH mit angemessener Fristsetzung Abhilfe verlangt haben und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Mietzeit dem Vertrag nach enden sollte. |
12. Insolvenzversicherung |
| Gemäß den seit 1994 geltenden, gesetzlichen Bestimmungen sind die Kunden der ESPRIT VILLAS Touristik GmbH gegen eine Insolvenz von ESPRIT VILLAS Touristik GmbH bei der TOURVERS, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel. 040 - 2442880, versichert. Der Ihnen ausgehändigte Sicherungsschein gewährleistet Ihnen den direkten Anspruch gegen den Versicherer bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs der ESPRIT VILLAS Touristik GmbH. Sie erhalten den Sicherungsschein zusammen mit der Buchungsbestätigung Zug um Zug gegen Zahlung der Anzahlung. |
13. Buchungsänderungen |
| Sollten Sie eine Änderung der Buchung in Bezug auf Reisetermin, Unterkunft oder Reiseziel nach Vertragsabschluß bis zum 57. Tag vor Reiseantritt wünschen, wird Ihnen eine pauschale Gebühr von 100,00 Euro in Rechnung gestellt. Änderungswünsche innerhalb von 57 Tagen vor Reiseantritt können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Punkt 6 und gleichzeitiger Neuanmeldung getätigt werden, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist. Dies gilt nicht bei Änderungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. |
14. Kaution |
| Bei einigen Häusern wird bei Schlüsselübergabe eine Kaution in Form von Kreditkarte, Traveller-Schecks oder Bargeld verlangt. Die Höhe der Kaution beträgt in der Regel 250,00 Euro bis 1.500,00 Euro. Bei einigen Villen kann sie jedoch auch höher sein. |
15. Gerichtsstand |
| Gerichtsstand ist Mettmann für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. |
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Reiseveranstalter: ESPRIT VILLAS Touristik GmbH; Florastr. 94; 40822 Mettmann Tel. 02104 - 95 89 40; Fax. 02104 - 5 16 42; E-mail: info@espritvillas.com Geschäftsführer: Peter Oldenburg, Handelsregister Wupptertal HRB 13529, Umsatzsteuer-IdNr. DE812097195 |
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